Wintergarten am Denkmal in Hamburg: Was zur HBauO noch hinzukommt
Warum die Denkmalschicht zur Baugenehmigung dazukommt Wer in Hamburg einen Wintergarten plant, muss seit 2026 die Hamburgische Bauordnung beachten. An einem denkmalgeschützten Haus reicht die HBauO-Prüfung allein jedoch nicht aus: Parallel zur baurechtlichen Seite tritt die denkmalrechtliche Seite. Beide Ebenen werden getrennt geprüft und müssen am Ende beide passen, bevor gebaut werden darf. Die HBauO regelt vor allem Sicherheit, Abstandsflächen, Verfahrensart und Bauvorlagen. Die Denkmalfachbehörde bewertet darüber hinaus, wie sich der Anbau in das geschützte Erscheinungsbild einfügt. https://holzundhaus.github.io/1aholzbauessen/satellite-publisher/regenwasser-carport-terrassenueberdachung-essen/ https://www.040wintergarten.de/ratgeber/baugenehmigung-hamburg/ Welche Stellen in Hamburg eingebunden sind Neben der zuständigen Bauprüfung ist bei denkmalgeschützter Substanz das Denkmalschutzamt der Stadt Hamburg zu beteiligen. Geprüft wird außerdem, ob das Vorhaben in einem Bereich liegt,...